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Unsere AGB's

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgebern:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der entstandene Schaden wird wie folgt berechnet:

Ferienwohnung: 90 % des Reisepreises. Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr in Höhe der Anzahlung (20 %) an.

a) Der Anbieter von „ Urlaub auf dem Bauernhof“ ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

Wir empfehlen , den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.